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Beruf und Arbeitsplatz: Was kann bei PsA wichtig sein?

Für viele Menschen sichert der Beruf nicht nur den Lebensunterhalt, sondern ist zugleich eine Form der Selbstverwirklichung und damit ein wichtiger Baustein für das eigene Wohlbefinden. Die Arbeit ermöglicht außerdem soziale Kontakte und kann von Problemen ablenken. Tritt eine chronische Erkrankung wie Psoriasis-Arthritis (PsA) auf, stellen sich den Betroffenen möglicherweise Fragen wie: Muss ich den Arbeitgeber über meine Erkrankung informieren? Sollte ich mit meinen Vorgesetzten und Kollegen über meine Erkrankung sprechen?

Wie Sie mit der Erkrankung in Bezug auf Ihre berufliche Tätigkeit umgehen, ist natürlich Ihre eigene, ganz persönliche Entscheidung. Mit Vorgesetzten und Kollegen darüber zu sprechen, kann jedoch Konflikten und Missverständnissen vorbeugen. Im Folgenden haben wir Tipps und wichtige Hinweise für Sie zusammengestellt:

Bin ich verpflichtet, meinen Vorgesetzten oder Arbeitgeber über meine Erkrankung zu informieren?

Sie sollten die Entscheidung, ob Sie Ihren Vorgesetzten oder Arbeitgeber über Ihre Erkrankung informieren, sorgfältig abwägen. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, gegenüber dem Arbeitgeber eine Erkrankung oder eine Schwerbehinderung – selbst auf Nachfrage – anzugeben. Besteht allerdings zum Zeitpunkt der Nachfrage durch den Arbeitgeber Kündigungsschutz, oder können Sie Ihre Tätigkeit krankheitsbedingt nicht (mehr) ausüben, ist es eventuell erforderlich, die Erkrankung anzugeben.

Laut den gesetzlichen Vorschriften müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren, wenn Sie der Arbeit fernbleiben. Sie sind verpflichtet, ihm mitzuteilen, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden. Dazu dient die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Da die genaue Diagnose dem Datenschutz unterliegt, muss sie dem Arbeitgeber jedoch nicht mitgeteilt werden und wird daher auf dem ärztlichen Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) auch nicht vermerkt.

Kann es von Vorteil sein, Vorgesetzte zu informieren?

Wenn Sie Ihren Chef über Ihre Erkrankung informieren, geben Sie ihm die Möglichkeit, auf Ihre gesundheitliche Situation Rücksicht zu nehmen. Er kann beispielsweise dafür sorgen, dass Sie flexiblere Arbeitszeiten erhalten und so Ihre Arzttermine besser wahrnehmen können. Oder er kann das Arbeitspensum, die Aufgabenbereiche und den Arbeitsplatz an Ihre gesundheitliche Situation anpassen.

Sollten Sie aufgrund Ihrer Erkrankung häufiger von der Arbeit fernbleiben, wird Ihr Chef möglicherweise das Gespräch mit Ihnen suchen. Sie müssen ihm gegenüber nicht offenlegen, welche Krankheit Sie haben. Das bleibt Ihre Privatsache, wenn Sie das möchten. Ihr Vorgesetzter darf Sie jedoch fragen, ob und wann Sie wieder vollständig arbeitsfähig sind oder ob sie längerfristig nur mit Einschränkungen arbeiten können.

Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, dann wenden Sie sich an ihn. Er weiß aus Erfahrung, wie hoch die Bereitschaft des Unternehmens ist, die ergonomische Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes auf Ihre gesundheitliche Situation abzustimmen bzw. einen internen Arbeitsplatzwechsel zu ermöglichen.

Soll ich Kollegen über meine PsA informieren?

Ob Sie Ihre Kollegen über Ihre Erkrankung informieren oder nicht, ist Ihre persönliche Entscheidung. Sich im Voraus zu überlegen, mit welchen Kollegen Sie am ehesten sprechen und was Sie ihnen genau sagen möchten, kann Ihnen ein Gespräch eventuell erleichtern. Vielleicht ist es auch sinnvoll, sich klar zu machen, welche Unterstützung oder Hilfestellung Sie sich von Ihren Kollegen erwarten oder wünschen. Außerdem ist es hilfreich, sich vorab die eigenen persönlichen Grenzen bewusst zu machen, d. h. zu überlegen, wie viel Sie von sich erzählen und wie viel Nähe Sie im Umgang mit Ihren Kollegen zulassen möchten.

Professionelle Ansprechpartner bei sozialrechtlichen Fragen

Falls Ihr Arzt bezweifelt, dass Sie an Ihrem bisherigen Arbeitsplatz auf Dauer voll einsatzfähig sind, sollten Sie sich bezüglich der beruflichen Perspektiven von einem Sozialverband bzw. einer Servicestelle für Rehabilitation beraten lassen.

Das Sozialrecht sieht für chronisch Kranke einen Ausgleich für Benachteiligungen infolge der Erkrankung vor. Wenn Sie Unterstützung in sozialrechtlichen Fragen benötigen, wenden Sie sich an einen professionellen Ansprechpartner. Hierzu zählen beispielsweise die Agentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung, das Integrationsamt, die Krankenkasse, das Sozialgericht und das Versorgungsamt. Auch Patientenvereinigungen und Selbsthilfegruppen können Ihnen raten, wohin Sie sich am besten wenden.

Ihre Rechte und Ausgleichsansprüche hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Informieren Sie sich also genau, welche Möglichkeiten und Rechte Ihnen zustehen, wenn Sie durch die Psoriasis-Arthritis (PsA) beruflich eingeschränkt sind.

Broschüre Soziale Leistungen und Ansprüche
Ratgeber "Soziale Leistungen und Ansprüche"
Von A wie „Arbeitsunfähigkeit“ bis Z wie „Zuzahlungen“ – hier finden Sie wichtige Informationen zu den rechtlichen Ansprüchen und sozialen Leistungen bei Rheumatoider Arthritis.