Bristol Myers Squibb in der Immunologie

Unsere Vision bei Bristol Myers Squibb ist es, das Leben von Patient:innen durch Forschung und Wissenschaft zu verbessern.

Indikationen

Erfahren Sie mehr zu den folgenden Indikationen & deren Behandlung:

Produkte

Alles rund um unsere Produkte in der Immunologie:

Medizinische Information:
image
image

Beruf und Arbeitsplatz: Was kann

bei PsA wichtig sein?

Für viele Menschen sichert der Beruf nicht nur den Lebensunterhalt, sondern ist zugleich eine Form der Selbstverwirklichung und damit ein wichtiger Baustein für das eigene Wohlbefinden. Die Arbeit ermöglicht außerdem soziale Kontakte und kann von Problemen ablenken. Tritt eine chronische Erkrankung wie Psoriasis-Arthritis (PsA) auf, stellen sich den Betroffenen möglicherweise Fragen wie: Muss ich den Arbeitgeber über meine Erkrankung informieren? Sollte ich mit meinen Vorgesetzten und Kollegen über meine Erkrankung sprechen?

Wie Sie mit der Erkrankung in Bezug auf Ihre berufliche Tätigkeit umgehen, ist natürlich Ihre eigene, ganz persönliche Entscheidung. Mit Vorgesetzten und Kollegen darüber zu sprechen, kann jedoch Konflikten und Missverständnissen vorbeugen. Im Folgenden haben wir Tipps und wichtige Hinweise für Sie zusammengestellt:

Bin ich verpflichtet, meinen Vorgesetzten oder Arbeitgeber über meine Erkrankung zu informieren?

Sie sollten die Entscheidung, ob Sie Ihren Vorgesetzten oder Arbeitgeber über Ihre Erkrankung informieren, sorgfältig abwägen. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, gegenüber dem Arbeitgeber eine Erkrankung oder eine Schwerbehinderung – selbst auf Nachfrage – anzugeben. Besteht allerdings zum Zeitpunkt der Nachfrage durch den Arbeitgeber Kündigungsschutz, oder können Sie Ihre Tätigkeit krankheitsbedingt nicht (mehr) ausüben, ist es eventuell erforderlich, die Erkrankung anzugeben.

Laut den gesetzlichen Vorschriften müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren, wenn Sie der Arbeit fernbleiben. Sie sind verpflichtet, ihm mitzuteilen, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden. Dazu dient die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Da die genaue Diagnose dem Datenschutz unterliegt, muss sie dem Arbeitgeber jedoch nicht mitgeteilt werden und wird daher auf dem ärztlichen Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) auch nicht vermerkt.

Kann es von Vorteil sein, Vorgesetzte zu informieren?

Wenn Sie Ihren Chef über Ihre Erkrankung informieren, geben Sie ihm die Möglichkeit, auf Ihre gesundheitliche Situation Rücksicht zu nehmen. Er kann beispielsweise dafür sorgen, dass Sie flexiblere Arbeitszeiten erhalten und so Ihre Arzttermine besser wahrnehmen können. Oder er kann das Arbeitspensum, die Aufgabenbereiche und den Arbeitsplatz an Ihre gesundheitliche Situation anpassen.

Sollten Sie aufgrund Ihrer Erkrankung häufiger von der Arbeit fernbleiben, wird Ihr Chef möglicherweise das Gespräch mit Ihnen suchen. Sie müssen ihm gegenüber nicht offenlegen, welche Krankheit Sie haben. Das bleibt Ihre Privatsache, wenn Sie das möchten. Ihr Vorgesetzter darf Sie jedoch fragen, ob und wann Sie wieder vollständig arbeitsfähig sind oder ob sie längerfristig nur mit Einschränkungen arbeiten können.

Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, dann wenden Sie sich an ihn. Er weiß aus Erfahrung, wie hoch die Bereitschaft des Unternehmens ist, die ergonomische Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes auf Ihre gesundheitliche Situation abzustimmen bzw. einen internen Arbeitsplatzwechsel zu ermöglichen.

Soll ich Kollegen über meine PsA informieren?

Ob Sie Ihre Kollegen über Ihre Erkrankung informieren oder nicht, ist Ihre persönliche Entscheidung. Sich im Voraus zu überlegen, mit welchen Kollegen Sie am ehesten sprechen und was Sie ihnen genau sagen möchten, kann Ihnen ein Gespräch eventuell erleichtern. Vielleicht ist es auch sinnvoll, sich klar zu machen, welche Unterstützung oder Hilfestellung Sie sich von Ihren Kollegen erwarten oder wünschen. Außerdem ist es hilfreich, sich vorab die eigenen persönlichen Grenzen bewusst zu machen, d. h. zu überlegen, wie viel Sie von sich erzählen und wie viel Nähe Sie im Umgang mit Ihren Kollegen zulassen möchten.

Kollegen gehen unterschiedlich mit einer Erkrankung um

Bedenken Sie, dass Ihre Kollegen Ihre Erkrankung eventuell ganz anders wahrnehmen als Sie selbst: Möglicherweise finden sie Ihre Hautveränderungen weniger auffällig oder bemerken Ihre PsA-bedingten Beschwerden, wie zum Beispiel Mobilitätseinschränkungen aufgrund ihrer Gelenkbeschwerden, gar nicht. Wenn Ihre Mitmenschen ganz normal mit Ihnen umgehen, muss das also nicht bedeuten, dass diese sich nicht für Sie interessieren oder dass ein unausgesprochenes Problem im Raum steht. Manche Menschen meiden den Kontakt in derartigen Situationen möglicherweise aber auch, weil sie unsicher sind, wie sie sich verhalten sollen.

 

Beispiel: Einem Kollegen fallen Ihre Hautveränderungen auf. Sie haben ein gutes, kollegiales Verhältnis, und er hat bereits Erfahrungen mit vergleichbaren Krankheitssituationen. Er kommt von sich aus auf Sie zu, ist offen für ein Gespräch und bietet Ihnen außerdem Unterstützung an. Eine andere Kollegin hingegen meidet das Gespräch mit Ihnen, entweder weil sie nicht weiß, wie sie sich verhalten soll oder weil sie befürchtet, falsch zu reagieren bzw. „das Falsche" zu sagen. Möglicherweise befürchtet sie aber auch, Ihnen banale Ratschläge zu geben bzw. Ihnen zu nahe zu treten. Sie können der Kollegin aus diesem Dilemma helfen, indem Sie ihr zu verstehen geben, dass sie mit Ihnen ganz offen über die Krankheit sprechen kann, aber nicht muss.

 

Generell können Sie den Kollegen anbieten, Fragen zu Ihrer Erkrankung zu stellen. Dabei bestimmen Sie natürlich selbst, welche Fragen Sie beantworten möchten und welche Themen Ihre Privatsache bleiben sollen.

 

Wenn Ihre Kollegen über Ihre Krankheit Bescheid wissen, können sie in Phasen, in denen es Ihnen nicht so gut geht, eher Verständnis für Sie aufbringen – und entsprechend Rücksicht nehmen bzw. Sie unterstützen.

Finden Sie Ihre persönliche Strategie

Manche Betroffene fahren am besten damit, sich im Kollegenkreis wie bisher zu verhalten. Dadurch kann der Lebensbereich Beruf so normal wie möglich bleiben, auch wenn andere Alltagsbereiche wie etwa Freizeitaktivitäten aufgrund der Erkrankung zum Teil eingeschränkt sind. Allerdings kann es je nach Situation dennoch erforderlich sein, die Erkrankung anzusprechen, beispielsweise bei sichtbaren Anzeichen der Erkrankung (Plaques, Gelenkveränderungen) oder bei Nebenwirkungen der Behandlung.

 

Es kann auch sinnvoll sein, Ihre Kollegen anfangs nur soweit über Ihren Gesundheitszustand zu informieren, wie es für die Zusammenarbeit erforderlich ist. Inwieweit Sie mit Ihren Kollegen ausführlicher über Ihre Erkrankung sprechen möchten, hängt ganz von Ihnen selbst ab – je nachdem, ob Sie mit Ihrer Erkrankung offen umgehen oder diese lieber als Privatangelegenheit betrachten möchten. Hierbei spielen nicht zuletzt auch die Arbeitsatmosphäre allgemein und der generelle Umgang unter den Kollegen eine Rolle.

Professionelle Ansprechpartner bei sozialrechtlichen Fragen

Falls Ihr Arzt bezweifelt, dass Sie an Ihrem bisherigen Arbeitsplatz auf Dauer voll einsatzfähig sind, sollten Sie sich bezüglich der beruflichen Perspektiven von einem Sozialverband bzw. einer Servicestelle für Rehabilitation beraten lassen.

Das Sozialrecht sieht für chronisch Kranke einen Ausgleich für Benachteiligungen infolge der Erkrankung vor. Wenn Sie Unterstützung in sozialrechtlichen Fragen benötigen, wenden Sie sich an einen professionellen Ansprechpartner. Hierzu zählen beispielsweise die Agentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung, das Integrationsamt, die Krankenkasse, das Sozialgericht und das Versorgungsamt. Auch Patientenvereinigungen und Selbsthilfegruppen können Ihnen raten, wohin Sie sich am besten wenden.

Ihre Rechte und Ausgleichsansprüche hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Informieren Sie sich also genau, welche Möglichkeiten und Rechte Ihnen zustehen, wenn Sie durch die Psoriasis-Arthritis (PsA) beruflich eingeschränkt sind.

Ratgeber "Soziale Leistungen und Ansprüche"
Von A wie „Arbeitsunfähigkeit“ bis Z wie „Zuzahlungen“ – hier finden Sie wichtige Informationen zu den rechtlichen Ansprüchen und sozialen Leistungen bei Rheumatoider Arthritis.